Zehn Fragen an den "Spiegel"

Dass Reporter eines renommierten Nachrichten-Magazins ein Interview im eher privaten Rahmen zu geben bereit sind, empfanden wir doch als ziemlich ungewöhnlich, vor allem wenn das Thema nicht nur ein laufendes Verfahren, sondern Menschen persönlich - in diesem Falle uns! - betrifft. 

Meine höfliche Bitte an die beiden betreffenden Redakteure Martin Knobbe und Philipp Möller, mir zu ihren, auf einer Musikerhomepage veröffentlichten Einschätzungen ebenfalls ein persönliches Interview zu gewähren, wurde leider zurückgewiesen. Es bliebe mir aber "unbenommen, Kritik an ihrer Berichterstattung zu üben", und ich bekäme darauf "auf jeden Fall eine Antwort". Auf folgende Email vom 10. Mai habe ich bislang jedoch keine Rückmeldung erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren Redakteure, sehr geehrter Herr Knobbe,


da Sie mir aus den angegebenen Gründen ein persönliches Interview verweigern, habe ich mich dazu entschlossen, Ihnen meinen Fragenkatalog schriftlich zuzusenden - auch wenn dies eine tiefer gehende Diskussion leider ausschließt. 
Betrachten Sie meine Fragen bitte gleichzeitig als die mir von Ihnen nahegelegte Kritik an Ihrer Berichterstattung.

 

Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen,

 

Amélie Sandmann-Mauser

 

Fragenkatalog zum Interview vom 9. November 2018 auf der Webseite „Das Harfenduo"

  1. Der Titel des Blog-Artikels „Es sind sicher keine Einzelfälle“ beinhaltet bereits eine unbewiesene Schlussfolgerung - worauf gründet sich diese Meinungsäußerung?
  2. Warum steht es Ihrer Meinung nach „im Gegensatz zu seinem Empathievermögen“, dass mein Mann sich nach wie vor keiner Schuld bewusst ist, bzw. warum schließen Sie es für sich aus, dass er tatsächlich unschuldig sein könnte?
  3. Sie sagen selbst, dass „in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation das Gericht ja immer vor einer Herausforderung steht“ - halten Sie es dennoch für richtig, wie im Fall meines Mannes, ohne Beweise und/oder weitere Tatzeugen als die sogenannten Opferzeuginnen, zu verurteilen? 
  4. Womit erklären Sie die Glaubwürdigkeit der „Geschädigten“? Rachemotive erschienen ihnen "wenig nachvollziehbar“ - warum? Eine der beiden Frauen hatte sogar schriftlich in einem, dem Gericht vorliegenden SMS-Chat geäußert: „Bei dem Schauspiel seiner Demontage muss ich live dabei sein, ich möchte ihn sinken sehen und nur zu gerne das Purcellsche Hexengelächter ‚Ho ho ho‘ anstimmen.“ Ist dies kein ausreichender Beleg für Rachegefühle?
  5. Sie sehen keine Anzeichen dafür, die Richter könnten "auf falsche Aussagen der Betroffenen reingefallen“ sein - warum nicht? Die Darstellung meines Mannes steht in beiden Fällen in scharfem Kontrast zu den Aussagen der beiden Frauen - in einem Fall fühlte er sich umgekehrt selbst sexuell belästigt, im anderen Fall räumte er freimütig „Sex im Präsidentenbüro“ ein, jedoch in größtem Einvernehmen. Warum wurde Ihrer Meinung nach den Frauen mehr geglaubt als ihm, und warum schließen Sie sich - im Gegensatz zu Ihrer Kollegin Gisela Friedrichsen - dieser Glaubensentscheidung an?
  6. Beim "Übergriff im Präsidentenzimmer“ unterstellen Sie ein „Vorstellungsgespräch“ - dies bereits wird von meinem Mann vehement bestritten. Er hatte die Frau bereits vorher kennen gelernt und war mit ihr in Kontakt gewesen, zudem hatte er ihr nach eigenen Angaben nie einen Job versprochen, was auch von seiner damaligen Referentin bestätigt wurde. Was machte die Aussage der Frau dennoch glaubhaft? 
  7. Zudem unterstellen Sie meinem Mann, Schmerzensschreie mit Lustschreien verwechselt zu haben. Nach dem angeblich schmerzhaften Geschlechtsverkehr mit nach eigenen Angaben zurückgebliebenen Körperverletzungen, zeigte die Frau meinen Mann nicht sofort an (sondern erst zwölf Jahre später!), suchte auch keinen Arzt auf; stattdessen reiste sie nur wenige Tage später von Bamberg in den Kreis Starnberg, besuchte ein Konzert meines Mannes und verbrachte anschließend die Nacht mit ihm in seinem privaten Haus in Herrsching. Wie erklären Sie sich dieses Verhalten, bzw. sehen Sie da keinen Widerspruch? 
  8. Auch danach gab es noch weitere sexuelle Begegnungen zwischen den beiden. Warum wurde die Tatsache des anschließenden mehrfachen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs in Ihrer Berichterstattung komplett ausgeblendet?
  9. Nach Angaben meines Mannes teilte er der Frau bei einem gemeinsamen Essen in Bamberg mit, dass er sich entschieden hatte zu seiner damaligen Exfreundin zurückzukehren und beendete damit das Verhältnis. Könnte diese Entscheidung (für mich und gegen die Frau) möglicherweise doch ein Grund für spätere Rachegefühle sein, oder warum erscheint Ihnen das "wenig nachvollziehbar“?
  10. In den Fall meines Mannes waren keine Studentinnen verwickelt - im Gegenteil haben sich eine Vielzahl Studierender beiderlei Geschlechts gemeldet um sich höchst positiv zu äußern. Sie sprechen von weiteren Fällen, bzw. „zäher, aber schlussendlich sehr ergiebiger Recherche“. Zur Zeit der Präsidentschaft meines Mannes gab es jedoch keine Beschwerden in diese Richtung, die sich konkretisieren ließen. Die Ergebnisse einer anonymen Umfrage, die nach Bekanntwerden der Verfahren gegen meinen Mann initiiert und auch dem Artikel, der kurz vor der Urteilsverkündung gegen meinen Mann von Ihnen verfasst und im „Spiegel“ veröffentlicht wurde, zugrunde lag, bleiben äußerst vage, da die dort beschriebenen „selbst erlebten, beobachteten oder von dritten gehörten“ Vorkommnisse weder bestimmten Personen zugeordnet werden können - u.a. bleibt völlig unklar, ob es sich um Übergriffe von Dozenten gegen Studierende oder um das Verhalten Studierender untereinander handelt, oder auch zu welcher Zeit sie sich abspielten. Viele mit uns befreundete Studentinnen und Studenten hatten nicht den Eindruck, während ihrer Studienzeit am Haus jemals sexuellen Belästigungen ausgesetzt gewesen zu sein, sondern beschreiben die damalige Stimmung dort als unbeschwert und inspirierend. Damit wäre ich wieder am Anfang meines Fragenkatalogs: „Es sind sicher keine Einzelfälle.“ Abgesehen von lange zurückliegenden (auch lange vor der Amtszeit meines Mannes) Verdachtsmomenten im Fall Bose - können Sie weitere Fälle benennen? 
Letzte Frage: 
Glauben Sie an die absolute Neutralität der Justiz, oder halten Sie es für möglich, dass Faktoren wie dem Zeitgeist geschuldete, tendenziöse Berichterstattung und/oder politischer Druck die Urteilsfindung beeinflussen können, so dass in diesem Sinne z.B. das Statuieren eines wegweisenden Exempels vor ein Einzelschicksal gestellt wird?
Im Klartext: Könnte es eine politische Entscheidung gewesen sein, meinen Mann ohne Beweise und/oder Tatzeugen, also bei mehr als zweifelhafter Beweislage und ungeachtet seiner Unschuldsbeteuerungen zu verurteilen?

Hier: *Nous sommes Siegfried* - Stimmen der Fürsprecher*innen